BITV 2.0 und PDF/UA – die Grundlagen
Ein kurzer, verständlicher Überblick über die rechtlichen und technischen Grundlagen der PDF-Barrierefreiheit – ohne Fachjargon, aber mit den wichtigsten Begriffen.
Warum ist Barrierefreiheit für öffentliche Stellen Thema?
Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sind grundsätzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Grundlage dafür sind unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes, die entsprechenden Landesgesetze sowie die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Auf Bundesebene konkretisiert die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) diese Anforderungen.
Diese Pflicht betrifft nicht nur Websites, sondern auch Dokumente, die über diese Websites bereitgestellt werden – etwa Formulare, Satzungen, Broschüren oder Sitzungsvorlagen im PDF-Format.
Was ist die BITV 2.0?
Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) legt fest, welche technischen Standards Websites und Dokumente von Bundesbehörden erfüllen müssen, damit sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Sie orientiert sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Viele Bundesländer haben vergleichbare Regelungen für ihre jeweiligen Landes- und Kommunalbehörden erlassen.
Was ist PDF/UA?
PDF/UA („Universal Accessibility“) ist ein ISO-Standard (ISO 14289), der beschreibt, wie ein PDF-Dokument technisch aufgebaut sein muss, damit es barrierefrei zugänglich ist. Dazu gehören unter anderem:
- Eine vollständige Tag-Struktur, die Inhalte semantisch auszeichnet (Überschriften, Absätze, Listen, Tabellen)
- Eine logische Lesereihenfolge, die der visuellen Anordnung entspricht
- Alternativtexte für Bilder und Grafiken
- Beschriftete, für Screenreader nutzbare Formularfelder
- Korrekte Metadaten wie Dokumenttitel und Sprache
PDF/UA ist damit die technische Zielvorgabe, an der sich die Nachbearbeitung eines Dokuments orientiert.
Was ist ein PAC-Check?
Der PDF Accessibility Checker (PAC) ist eine kostenlose, in Deutschland und Österreich verbreitete Prüfsoftware, die ein PDF-Dokument automatisiert auf Konformität mit PDF/UA testet. Er liefert einen technischen Prüfbericht, ersetzt aber keine manuelle Prüfung – manche Barrieren, etwa eine unpassend gewählte Formulierung eines Alternativtexts, lassen sich nur durch eine Sichtprüfung erkennen.
Was bedeutet das konkret für Ihre PDF-Dokumente?
In der Praxis bedeutet die Pflicht zur Barrierefreiheit, dass neu veröffentlichte PDF-Dokumente öffentlicher Stellen so aufgebaut sein sollten, dass sie mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien nutzbar sind. Für bereits veröffentlichte Dokumente sehen viele Regelungen abgestufte Fristen und teils Ausnahmen vor – ob und welche im Einzelfall gelten, hängt von der jeweiligen Stelle, dem Dokumenttyp und dem anwendbaren Landesrecht ab.
Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemeine, vereinfachte Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang die genannten Regelungen auf Ihre Dokumente zutreffen, sollten Sie im Zweifel mit Ihrer zuständigen Rechts- oder Fachabteilung klären. DocuAccess prüft und bearbeitet Dokumente technisch nach BITV 2.0 und PDF/UA, gibt jedoch keine Rechtsberatung und übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Bewertung einzelner Fälle.
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